Dos and Don`ts im Gelände

23.6.2015 / Permalink

Dos and Don`ts beim Ausreiten - für ein besseres Miteinander

Gewisse Regeln gelten natürlich auch für uns Reiter bei einem Ritt durch das Gelände.

 

 

Grundsätzlich enthält die Straßenverkehrsordnung keine Vorschriften für Reiter, jedoch müssen die Regeln „sinngemäß anwendbar“ sein. 

Das bedeutet, dass Fahrregeln wie an der rechten Fahrbahnseite reiten oder Armzeichen für ein wechseln der Straßenseite unter anderem zu beachten sind.

Auch ist ein gutes menschliches Auskommen mit den Grundbesitzern der Ausreitwege ist unumgänglich wenn man diese Wege benutzen möchte.

 

Die Dos and Don`ts beim Ausreiten:

 

Do:

Reiterpass:
Als Nachweis für die offizielle Befähigung zum Ausreiten gilt der Reiterpass.
Im groben erklärt bedeutet der Reiterpass sein Pferd in allen drei Grundgangarten zu beherrschen und die gesetzliche Vorschriften zu wissen.

Grüßen:
Wenn man Menschen begegnet ist ein freundlicher Gruss natürlich Pflicht!
Ein freundlicher Umgangston und ein freundliches Miteinander ist der Weg zu einer guten Akzeptanz von Reitern und Grundbesitzern oder anderen Verkehrsteilnehmern.

Rücksicht nehmen:
Sollte man gerade im Trab oder Galopp unterwegs sein ist ein durchparieren bei Begegnungen wohl selbstverständlich.

Grundgehorsam und Reiterpass:
Jeder der gerne ausreiten möchte sollte mindestens den Reiterpass in der Tasche haben.
Eine gewiße Sicherheit das Pferd zu lenken oder durchzuparieren ist ein absolutes Muss!
Auch der Grundgehorsam zwischen Pferd und Reiter sollte funktionieren.
Ist das nicht der Fall, halte ich es für unverantwortlich die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Man darf ja auch nicht ohne Führerschein Auto fahren.

Pferdemist:
Das Pferd muss mal? Ausgerechnet vor einem Einfamilienhaus in der Einfahrt?
Bitte absteigen und wenigstens an die Seite schieben.
Sollte es in einem Ort oder Dorf passieren, später mit dem Auto hinfahren und den Pferdemist holen.

Warnwesten:
Bei schlechter Sicht oder Nebel bitte Warnwesten tragen. Ich bin letztens selber im Auto gesessen und hab erst ganz spät und fast zu knapp den Reiter gesehen, der hatte keine Warnweste an bei dichtem Nebel,... Es ist also auch für die eigene Sicherheit essentiell bei schlechter Sicht knallige Warnwesten zu tragen.
Mittlerweile gibt es auch Gamaschen, Schweifschoner, Decken,... für das Pferd in den knalligen Warnfarben.
(Reithelm und Sicherheitsweste sind sowieso Pflicht!)

Straßenverkehrsordnung:
Laut STVO müssen Reiter die körperliche Eignung mitzubringen und die entsprechenden Körperkräfte haben.
Bedeutet zum Beispiel: der Reiter darf nicht schwerhörig sein oder farbenblind.
Auch das praktische beherrschen der Grundsätze vom Reiten muss gegeben sein.
Nur Reitwege benutzen.

 

Dont:

Wegerecht:
Auf privaten Wegen reiten verboten? Dann bitte auch daran halten!

Fotos:
Gilt auch für Fotos in Rapsfeldern oder Mohnwiesen. Bitte nicht die Felder zerstören – das zieht berechtigten Ärger des Bauern nach sich.

Flurschäden vermeiden:
Trittschäden durch Pferde bitte vermeiden.
Besonders nach starken Regenfällen kann es sein dass Wiesen sehr „weich“ werden an manchen Stellen, bitte nicht genau da durchreiten – die Besitzer der Wiese könnten sonst verärgert sein und ein Reitverbot ausstellen.
Gleiches gilt natürlich für frisch bepflanzte Felder. 

Keine Rücksicht:
Wir Reiter erwarten Rücksicht von den anderen Verkehrsteilnehmern, also sollten wir auch Rücksicht nehmen.
Ein durchparieren oder halten in bestimmten Situationen ist also ein guter Ansatz für eine bessere Akzeptanz.

Schotterstraße:
Nur traben oder galoppieren wenn das erlaubt ist vom Besitzer des Weges.
Die Gangart immer dem Boden und individuell an die Hufbeschaffenheit des Pferdes anpassen.
Nicht jeder Huf hält unbeschadet bestimmten Schotterwegen stand.

STVO:
Auf Autobahnen oder Bundesstraßen ist das Reiten verboten.
Auf Forststraßen oder privaten Wegen ist das Einverständnis des Grundbesitzers nötig.
Auf Fuß- oder Gehwegen ist das Reiten verboten.

Unter 16 Jahren:
Laut STVO ist das Reiten unter 16 Jahren nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt.
Die Begleitung muss jederzeit eingreifen können wenn das Pferd scheut oder durchgeht oder andere Verkehrsteilnehmer behindert.

Hunde ohne Erziehung:
Viele Reiter haben ihre Hunde als Begleithund dabei beim Ausritt.
Natürlich muss auch der Hund gut folgen und darf kein Wild jagen etc.

 

Eine Idee wäre es vielleicht noch den Bauern und Grundbesitzern deren Wege man nutzen darf auch zu Stallweihnachtsfeier einzuladen oder einfach zwischendurch ein kleines Dankeschön-Geschenk vorbeizubringen. Wir wünschen einen schönen sicheren Ritt! 

 

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